Rückkehr in die GKV
Rückkehr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung
Die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung kann sich schwierig gestalten.
Selbständige und Freiberufler, die sich von gesetzlicher Versicherungspflicht befreien ließen, müssen selbst in der privaten Krankenversicherung verbleiben, wenn ihr Einkommen sinkt, da die Tarife für diese Personengruppe unabhängig von Verdienstgrenzen sind. Bei der Aufgabe der Selbständigkeit und dem Bezug von Hartz IV wird die Agentur für Arbeit eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung veranlassen. Die private Krankenversicherung ruht dann auf Antrag.
Arbeitnehmer oder Angestellte, die über der Beitragsbemessungrenze von 47.250 € pro Jahr verdienen und privat versichert sind, können nur bei Arbeitslosigkeit oder bei einem Verdienst unter der Bemessungsgrenze in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Sie fallen automatisch in die Versicherungspflicht. Übersteigt das Einkommen innerhalb der folgenden 12 Monate wieder die Einkommensgrenze, können sie nur in der GKV verbleiben, wenn sie innerhalb der letzte 5 Jahre mindestens 24 Monate beitragspflichtig waren. Diese Möglichkeiten sind bis zum 55. Lebensjahr nutzbar, danach ist eine Rückkehr aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich.