Private Krankenversicherung wechsel
Wann kann ich in die private Krankenversicherung als Arbeitnehmer wechseln?
Viele Menschen glauben, dass nur Selbständige und Freiberufler in die private Krankenversicherung wechseln können und lediglich die Beamten noch anteilig an diesem System partizipieren könnten - diese Annahme ist aber gänzlich falsch. Richtiger ist vielmehr, dass sich auf Arbeitnehmer sehr wohl von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen können und somit die Möglichkeit haben, sich un ggf. ihre Familie in einer privaten Krankenversicherung zu versichern.
Grundsätzlich muss hierfür auch nur eine Bedingung erfüllt sein - die so genannte "Versicherungspflichtgrenze" muss überschritten werden, eine Einkommensgrenze, die es gut verdienenden Menschen ermöglicht, die gesetzliche Krankenversicherung zu verlassen. Dies lag für das Jahr 2005 bei 46.800 Euro, für 2006 bei 47.250 Euro und für 2007 bei 47.700 Euro. Die Grenze wird jedes Jahr erneut durch die Bundesregierung neu festgelegt.
Es reicht aber seit einiger Zeit nicht mehr aus, die Grenze lediglich einmal zu überschreiten, sondern sie muss dauerhaft überboten werden. Hierfür werden immer die letzten drei Jahre herangezogen, die der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. Lag in diesen drei Jahren der Verdienst in jedem Jahr über der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze, so steht auch dem Ausstieg aus der gesetzlichen Krankenversicherung nichts mehr im Wege.
Um die Krankenversicherung zu wechseln muss der Arbeitnehmer eine formale Kündigung an seine Krankenkasse schicken. Diese wird dann prüfen ob die Möglichkeit der Befreiung besteht und diese dann ggf. bestätigen. Erst mit dieser Bestätigung ist es dem Arbeitnehmer dann erlaubt, sich bei einer privaten Krankenversicherung zu versichern.