Private Krankenversicherung Studenten
Kann ich mich als Student privat Krankenversichern?
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung haben Studenten auch die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Bei Erhalt eines BAföG können Zuschüsse zur Krankenversicherung beantragt werden. Für den Abschluss einer studentischen privaten Krankenversicherung muss innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn oder nach dem Ende der Familienversicherung ein Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht gestellt werden.
Studenten, die über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, können bis zum 25. Geburtstag dort verbleiben. Die Einkommensgrenzen von monatlich €350 / 400 bei einer Tätigkeit dürfen nicht überschritten werden.
Studierende, die bei privat versicherten Eltern über einen Beifilfeberechtigungsschein mitversichert sind, können bis zum Beginn des 28. Lebensjahres dort verbleiben. Bei zwischenzeitlichem Wehr/Zivildienst wird die deren Dauer berücksichtigt. Wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit den monatlichen Betrag von € 640 übersteigt, endet die Familienversicherung schon eher. Dann tritt die private studentische Krankenversicherung ein, die unabhängig von der Anzahl der Semester und einer Tätigkeit des Studierenden, bis zum 35. Lebensjahr laufen kann.
Die Leistungen der privaten Versicherung entsprechen den tariflichen Leistungen. Deren Umfang ist frei wählbar und es wird ein verminderter Beitrag für Studierende berechnet, der durch Selbstbehalt gesenkt werden kann. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen aus der Versicherung während eines Beitragsjahres, besteht häufig die Möglichkeit der anteiligen Beitragsrückzahlung. Die endgültige Höhe des Beitrages errechnet sich aus dem Eintrittsalter, Geschlecht, dem Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist für die gesamte Studienzeit bindend.